Erklärung nach § 17 BEEG
Kürzung des
Urlaubsanspruchs während
der Elternzeit

8,33 

Erklärung über die Kürzung der Urlaubsansprüche während der Elternzeit – § 17 BEEG

Kein Betriebsrat und keine Tarifbindung

Der Arbeitgeber ist unter bestimmten Umständen berechtigt, den während der Elternzeit entstehenden Urlaub zu kürzen. Erforderlich ist hierfür eine entsprechende Bekundung des Arbeitgebers, die aus Beweiszwecken schriftlich erfolgen sollte, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Erklärt sich der Arbeitgeber nicht entsprechend, entstehen während der Elternzeit Urlaubsansprüche, obwohl der Mitarbeiter /die Mitarbeiterin überhaupt nicht gearbeitet hat. Dies ist vor allem dann ärgerlich, wenn das Arbeitsverhältnis während oder unmittelbar anschließend an die Elternzeit beendet wird und die Urlaubsansprüche sodann abzugelten sind.

Mit der vorliegenden Erklärung kann der Arbeitgeber die Kürzung der Urlaubsansprüche bekunden und etwaige Nachteile vermeiden.

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